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St. Johannis Kindergarten Visselhövede

Aufnahmekriterien

In unserem Kindergarten gibt es vier Vormittagsgruppen (8:00 - 12:00Uhr), eine Nachmittagsgruppe (13:00 - 17:00Uhr), sowie Eingewöhnungsgruppen, die sich jeweils einmal wöchentlich für zwei Stunden treffen
Die Vor- und Nachmittagsgruppe erfüllen den Rechtsanspruch.
Im evangelischen Kindergarten werden oft mehr Kinder angemeldet, als aufgenommen werden können. Es ergeben sich in jedem Jahr andere Bedingungen, da die Zahl der aufzunehmenden Kinder in jedem Jahr unterschiedlich ist. Unter anderem ist sie abhängig von der Zahl der Schulanfänger.
Der Kirchenvorstand hat folgende Aufnahmerichtlinien erstellt, um den Eltern Einblick in die Verfahrensweise zu geben:

Grundsätze:

Wir bitten die Eltern, ihr Kind bis zum 01. Februar des gewünschten Aufnahmejahres zum Besuch des ev. Kindergartens anzumelden.
Nun entscheidet aber nicht die Reihenfolge der Anmeldung über die Aufnahme, sondern:

  1. Bei rechtzeitiger Anmeldung muß für alle Kinder über fünf Jahre ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um das letzte Jahr vor Schulbeginn.
  2. Es ist ein besonderer Auftrag des Kindergartens, Kindern mit Entwicklungsschwierigkeiten zu helfen. Die Defizite können auf sozialem, sprachlichen oder intellektuellem Gebiet liegen. Diese Kinder sind auf die förderung des Kindergartens angewiesen und werden bevorzugt berücksichtigt.
  3. In der Regel können alle Kinder, die noch zwei Jahre bis zum Schulbeginn haben,  aufgenommen werden. Wenn die Kapazität nicht ausreicht, werden die zur Verfügung stehenden Plätze unter den Kindern ausgelost, auf die Punkt 2 nicht zutrifft.
  4. Die Kinder, die noch drei Jahre bis zum Schulbeginn haben, kommen in der Regel in das Losverfahren. Die jüngeren Kinder haben nachmittags außerdem die Möglichkeit, in den Eingewöhnungsgruppen den Kindergartenalltag kennenzulernen.


Über die Aufnahme in den Kindergarten entscheidet ein Gremium aus Mitgliedern des Kindergartenausschusses des Kirchenvorstandes, des Elternrates und Mitarbeiterinnen des Kindergartens. Dieses Gremium führt auch eine eventuell notwendige Auslosung durch. Mit einer verbindlichen Zusage können Eltern frühestens sechs Monate vor Beginn des Kindergartenjahres rechnen.

Der Kirchenvorstand ist für Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge offen und bittet gleichzeitig um das Verständnis für den jetzt eingeschlagenen Weg.