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Rahmen- Hygieneplan Corona


Rahmen- Hygieneplan Corona

Ergänzung Hygieneplan

gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz

für den ev. luth. St. Johanniskindergarten

Stand August 2020

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Einsatz und Verhaltensregeln für Kräfte

2.1.Einsatz des pädagogischen Personals

2.2. Verhaltensregeln und Maßnahmen für Mitarbeiter*innen

2.3. Umgang mit Mund- Nasenbedeckung

  1. Verhaltensregeln für die Beschäftigten im Umgang mit Eltern und Kindern

3.1. Voraussetzung für die Betreuung von Kindern

3.2. Übergabe der Kinder beim Bringen und Abholen

3.3. Verhaltensregeln im täglichen Umgang mit den Kindern

3.4. Händedesinfektion

  1. Raumhygiene

4.1. Raumgröße

4.2. Gruppenstärke

4.3. Infektionsschutz in Funktions- und Gemeinschaftsräumen

4.4. Singen und Sprechspiel

4.5. Bewegungsaktivitäten in geschlossenen Räumen

4.6. Regelmäßiges und richtiges Lüften

4.7. Sanitärbereich

4.8. Reinigung und Desinfektion

  1. Infektionsschutz im Freien
  2. Dokumentation zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  3. Betreten der Kita durch Externe
  4. Personengruppen mit höheren Risiko
  5. Allgemeine Meldepflichten
  6. Dokumentation

   

  1. Einleitung

 

Der ev. luth. St. Johanniskindergarten in Visselhövede verfügt  nach § 36 i. V. m. § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem IfSG geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder, Mitarbeitenden und Eltern beizutragen.


Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungs-weg ist die Tröpfcheninfektion, dieser erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atem-wege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleim-haut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

 

Kinder können – wie auch Erwachsene – an COVID-19 erkranken, ohne Symptome zu zeigen und damit Überträger des Coronavirus SARS-CoV-2 sein. Der vorherrschende Übertragungs-weg ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, die bei Kontakt ohne hinreichenden Abstand von 1,5-2,0 Metern erfolgt. Die Übertragungsgefahr ist bei Kindern besonders hoch, weil insbesondere kindliches Spiel in den Kindertageseinrich-tungen regelmäßig mit einem spontanen und engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander und zu Fachkräften einhergeht.

Das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung lässt sich im pädago-gischen Alltag der Kinderbetreuung nicht umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die helfen, dies zumindest teilweise auszugleichen. In den Berei-chen von Hygiene und Personaleinsatz, aber auch bei der konkreten Organisation der päda-gogischen Arbeit müssen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken so-wie zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten getroffen werden.

Grundlagen für diesen Hygieneplan:

 

Zur aktuellen Lage der Pandemie mit dem Erreger Covid 19 hat das niedersächsische Kultusministerium zunächst Basisinformationen für Kindertageseinrichtungen herausgegeben

Der “Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung“ wurde am 24.07.2020 vom Kultusministerium veröffentlicht und ist eine mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt abgestimmte Ergänzung des vorhandenen “Rahmen-Hygieneplan für Kindereinrichtungen” www.mk.niedersachsen.de

Als weitere Grundlage diente eine Checkliste des DWiN und der Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums Stand 23.07.2020

Diese Checkliste zum “Rahmen-Hygieneplan Corona” nimmt die Anforderungen des Rahmenplans Corona auf, gibt fachlich abgestimmte Empfehlungen und dient zur Orientierung und Hilfestellung für einrichtungsspezifische Hygienekonzepte in der Zeit der Corona-Pandemie.
Die Empfehlungen sind zwischen der Diakonie in Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers abgestimmt.

 

 

Dieser Hygieneplan wurde an die räumlichen, wie personellen Gegebenheiten angepasst.

 

 

Visselhövede, 01.08.2020

 

  1. Einsatz von Verhaltensregeln für Kräfte

2.1. Einsatz des pädagogischen Personals

 

2.2. Verhaltensregeln und Maßnahmen für Mitarbeiter*innen

Die Beschäftigten haben untereinander und auch zu anderen Gruppen das Abstandsgebot von mind. 1,5 m sowie die bekannten Hygieneregeln einzuhalten:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge-schmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Die gründliche Händereinigung ist durchzuführen
  • Zum Dienstbeginn
  • Nach jeder Verschmutzung
  • Nach Toilettenbenutzung
  • Vor dem Umgang mit Lebensmitteln
  • Vor der Einnahme von Speisen und Getränken
  • Nach intensivem Kontakt mit Kindern, z. B. nach dem Vorlesen eines Bilderbuches,…
  • Gründliche Händehygiene: Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife.                                                                                Sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen, sowie die Fingernägel einseifen.                                                                                                                                                      Danach die Hände unter fließendem Wasser abspülen. Zum Betätigen des Wasserhahns  ein Einweghandtuch oder den  Ellenbogen benutzen.                                                                                      Hände sorgfältig mit einem Einweghandtuch abtrocknen, auch in den Fingerzwischenräumen.
  • Mit den Händen möglichst nicht das Gesicht berühren, insbesondere die Schleimhäute, d. h. Mund, Augen und Nase nicht anfassen.
  • Die Händedesinfektion wird sinnvoll angewendet, vorwiegend wenn das Händewaschen nicht möglich ist oder nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken, Griffe von Schränken und Schubladen möglichst nicht mit der vollen Hand oder den Fingern anfassen.
  • Niesen oder Husten möglichst in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden und anschließend die Hände waschen. Notfalls in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) husten und niesen.
  • Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkgefäße, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Die Reinigungskräfte reinigen und desinfizieren täglich alle genutzten Tische, einmal wöchentlich die Stühle, Türklinken, die genutzten Waschräume, das Personal WC, die Küche und den Flur. Die Trinkwasserinstalationen, die nicht täglich genutzt werden, werden von Ihnen täglich für 30 Sek. durchgespült.

 

2.3. Umgang mit Mund –und Nasenbedeckung

  • Generell müssen Mitarbeiter*innen keinen Mundschutz Es ist nicht erwiesen, dass ein Mundschutz vor Ansteckungen schützt. Sollten Mitarbeiter einen Mundschutz tragen, dann sollte es ein Mundschutz in heller Farbe (kinderfreundlich)sein.
  • Bei Elterngesprächen oder Einzelgesprächen muss ein Mundschutz getragen werden. Ausnahme besteht bei Verwendung einer Spukschutzwand aus Plexiglas, die anschließend gereinigt wird.
  • Beim ersten Gruppenelternabend müssen alle Beteiligten einen Mundschutz tragen.
  • Küchenkräfte arbeiten bei der Zubereitung und beim Verteilen der Speisen mit einem Mundschutz
  • Beim Wickeln werden Einmalhandschuhe und ein Mundschutz getragen
  • Bei Dienstbesprechungen wird bis zum Sitzplatz ein Mund- Nasenschutz getragen. Sie dienen dem Eigenschutz und dem Arbeitsschutz. Sie schützen den Träger  vor festen und flüssigen Aerosolen.
  1. Verhaltensregeln für die Beschäftigten im Umgang mit Kindern und Eltern

3.1. Voraussetzung für die Betreuung von Kindern

Es wird an die Eltern appelliert, nur Kinder, die gesund sind, in die Kindertagesbetreuung zu bringen. Kinder dürfen auch dann nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn ein Familienangehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krankheitszeichen zeigt. Kinder, die husten, Fieber oder starken Schnupfen haben müssen zu Hause bleiben.

 

Kinder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

Bei Kindern, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben  klären die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen und mit dem Träger, der Leitung  und dem pädagogischen Personal deren Umsetzung in der Kindertagesbetreuung ab.

 

 

3.2. Übergabe

  • Für Eltern von Kindergartenkindern ist nur der jeweilige Gruppenzugang zugängig.  Für die Eltern im Frühdienst und der  Fuchsgruppe nur der Eingang des Kinderwagenaufganges.                                                                                                                                                                 Für Eltern von Krippenkindern ist nur der Haupteingang zugängig.
  • Eltern müssen klingeln und geben Ihre Kinder an der Haustür ab. Das gilt auch für das Abholen. Bei gleichzeitigen Abholzeiten gibt es getrennt zeitliche Regelungen für die Bring- und Abolphasen. Beim Warten halten die Eltern den Mindestabstand von 1,50m ein. Damit Eltern nicht zu nah am Aufgang hintereinanderstehen gibt es  am Kinderwagenaufgang Abstandshalter in Form von Markierungsband! Am  Haupteingang gehen die Eltern die Treppen hinauf und verlassen den Kindergarten über die Garagenzufahrt!
  • Falls Eltern den Kindergarten betreten müssen ist eine Mund- Nasen Bedeckung notwendig. Ebenso werden die Hände desinfiziert.
  • Eltern, die ihre Kinder eingewöhnen, tragen ebenfalls einen Mund-Nasenschutz und desinfizieren sich die Hände. Sie müssen sich nicht in die Liste der externen Besucher eintragen.
  • Zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal muss ein Abstand von mindestens       1,50 m eingehalten werden.
  • Eltern werden gebeten, die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Niesen oder Husten möglichst in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden und anschließend die Hände waschen. Notfalls in die Ellenbeuge (nicht in die Hand) husten und niesen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

Hinweisschilder sind jeweils  an den Eingängen aufgehängt.

 

3.3. Verhaltensregeln im täglichen Umgang mit den Kindern

  • Es findet der allgemeine Regelbetrieb statt. Das bedeutet gruppenübergreifender Frühdienst in der Fuchs- und Mäusegruppe, Mittagsdienst in der Fuchs-und Igelgruppe.
  • Kinder werden morgens von den jeweiligen Gruppenfachkräften an der Gruppenaußentüre/ Haustüre entgegengenommen. Sie ziehen in sich in der Garderobe des jeweiligen Gruppenraumes um, in dem sich ihre Stammgruppe befindet.
  • Kinder waschen sich während der Betreuungszeit regelmäßig die Hände:

Beim Ankommen, vor und nach dem Essen, nach dem Toilettengang, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, nach dem Aufenthalt auf dem Außengelände.  (Dauer: „Happy Birthday to you“  oder „Alle meine Entchen“ oder bis 30 zählen). Im Waschraum hängt ein Plakat für Kinder.

  • Das Kinderrestaurant ist wieder geöffnet. Es wird auf regelmäßige Lüftung geachtet. Die Kinder essen nur ihr eigenes von zu Hause mitgebrachtes Frühstück. Es findet kein Frühstücksbuffet und kein „Tauschen und Teilen“ Frühstückstag statt. Das Mittagessen wird in der Mäusegruppe rotierend zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr eingenommen. Die Krippenkinder essen in der Krippengruppe.

 

3.4. Händedesinfektion.

Die Hände der Kinder werden nur desinfiziert wenn sie Kontakt mit Blut, Erbrochenem und Fäkalien hatten. Eltern werden mündlich beim Abholen darüber informiert.

 

  1. Raumhygiene

4.1. Raumgröße

Im pädagogischen Alltag suchen Kinder Kontakt zu anderen Kindern und/oder zu den pädagogischen Kräften unabhängig von der Größe des Raumes.

 

4.2. Gruppen

 

Wechsel der Gruppenkonstellationen sind abhängig vom betrieblichen Ablauf auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Den Gruppen sollten feste Bezugspersonen zugeordnet werden. Ein Personalwechsel

zwischen den Gruppen und ein Personaleinsatz in mehreren Gruppen sollten nach Möglichkeit

auf ein organisatorisch erforderliches Minimum reduziert werden (nach Möglichkeit

konstantes Personal). Dadurch erhöht sich die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten.

Das bedeutet für unsere Einrichtung:

Die Gruppen dürfen sich auf dem Spielplatz mischen.

Ebenso in der Ganztags-und Mittagsbetreuung, im Früh- und im Spätdienst. Anhand der Anwesenheitslisten und Dienstpläne können ggf. Infektionsketten nachvollzogen werden.

Die Kinder benutzen nur die Garderobe und sanitären Anlagen ihrer Gruppe. Der Flur wird nicht zum Spielen genutzt.

4.3. Infektionsschutz in Funktionsräumen und Gemeinschaftsräumen

Der Bauwagen wird  montags und mittwochs von den Therapeuten genutzt. Zwischen den Behandlungen findet eine Stoßlüftung statt. Die Therapeuten betreten das Haus nur mit einem Mundschutz und bringen eine Spukschutztrennwand mit. Der Raum wird an diesen Tagen durch die heilpädagogische Fachkraft mittags desinfiziert, gereinigt und gelüftet.

Dienstags und freitags wird der Bauwagen für Kleingruppen im Rahmen des Programms „Hörer und Lauscher“ genutzt. Zwischendurch wird gelüftet(mind. 5 Minuten)

4.4.  Singen und Sprechspiel

Singen oder dialogische Sprechübungen sowie gezielte Sprachfördermaßnahmen, können

dazu führen, dass Tröpfchen über eine größere Distanz als 1,5 m transportiert werden.

Sing- und Bewegungsspiele werden im Freien angeboten .

4.5. Bewegungsaktivitäten in geschlossenen Räumen

Der Turnraum wird nur von jeweils einer Gruppe täglich genutzt und anschließend werden Geräte und benutzte Flächen desinfiziert.

Montags          Mäusegruppe

Dienstags        Katzengruppe

Mittwochs       Fuchsgruppe

Donnerstags    Schuki- Gruppe

Freitags           Igelgruppe

Das Bällebad bleibt geschlossen.

4.6. Regelmäßiges und richtiges Lüften

Alle Räume werden mehrmals täglich, mindestens alle 2 Stunden durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten gelüftet. Eine Kipplüftung ist wenig wirksam, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

4.7. Sanitärbereich

  • In allen Waschräumen gibt es für je 2 Waschbecken einen Seifenspender für Flüssigseife. Hände werden mit Einmalhandtüchern abgetrocknet und in einem Abfallbehälter für Papierhandtücher gesammelt.
  • Wickelauflagen werden unmittelbar nach Nutzung desinfiziert
  • Fäkalien, Erbrochenes und Blut werden mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch beseitigt. Dabei werden Mundschutz und Einmalhandschuhe getragen.
  • Die sanitären Anlagen, sowie die Fußböden in den Waschräumen werden täglich desinfiziert.
  • Seifen- und Handdesinfektionsmittelspender werden regelmäßig aufgefüllt.

4.8. Reinigung und Desinfektion

  • Bei Nutzung eines Raumes durch unterschiedliche Gruppen pro Tag muss der jeweilige Raum zwischengereinigt werden.
  • Folgende Grundsätze sind bei Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu berücksichtigen:
  • Es ist feucht zu reinigen (Ausnahme: textile Beläge).
  • Bei den angewendeten Reinigungsmethoden ist eine Schmutzverschleppung zu verhindern (beispielsweise Zwei-Eimer-Methode bzw. Nutzung industrieller Reinigungsgeräte).
  • Die Reinigungsmaßnahmen sind in der Regel in Abwesenheit der Kinder durchzuführen.
  • Bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist geeignete Schutzkleidung (Handschuhe, Schürze/Kittel) zu tragen.
  • Alle wiederverwendbaren Reinigungsutensilien (Wischmopp, Wischlappen ...) sind nach Gebrauch aufzubereiten (vorzugsweise Waschen bei mindestens 60°C, alternativ Einlegen in Desinfektionslösung) und bis zur erneuten Verwendung trocken zu lagern.
  • Innerhalb der Einwirkzeit der Desinfektionsmittel-Lösungen dürfen die Flächen nicht trocken- oder nachgewischt werden.
  • Nach erfolgter Desinfektion ist zu lüften.

 

  1. Desinfektionsschutz im Freien

 

Die Kinder werden möglichst häufig und lange im Außenbereich betreut.

Es wird sich darum bemüht, den Sicherheitsabstand einzuhalten.

  1. Dokumentation zur Nachverfolgung möglicher Desinfektionsketten.
  • Durch Anwesenheitslisten werden die Anwesenheit der Kinder und die Zusammensetzung der Gruppen dokumentiert.
  • Durch Dienst- und Vertretungspläne die Anwesenheit des Betreuungs- und Reinigungspersonals.
  • Anwesenheit und Namen externe Personen(Firmen, Eltern für Elterngespräche...) werden ebenfalls durch eine Liste dokumentiert. ( Ausnahme: Eltern, die in der Eingewöhnung in den Kindergarten kommen).
  1. Betreten der Kita durch Externe
  • Das Betrete der Kita durch Externe wird auf ein Mindestmaß eingeschränkt.
  • Zulieferer von Milch und Mittagessen geben die Lieferung an der Haustüre ab. Dort steht nach Öffnung der Türe ein Teewagen bereit, auf dem die Lieferung abgestellt werden kann. Ebenso bei Post oder Sendungen, die nicht in den Briefkasten passen.
  • Handwerker, die in den Kindergarten kommen, müssen eine Mund- Nasen Bedeckung tragen und sich ebenfalls in einer Anwesenheitsliste eintragen, welche am Haupteingang liegt.
  1. Ausschluss eines Kindes von der Betreuung und Meldepflichten

Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in

den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv

getesteten Personen hatte.

 

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B.

nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Kindertageseinrichtung besucht werden.

Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

 

 

 

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen,

erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden

Symptomfreiheit kann die Kindertageseinrichtung ohne weitere Auflagen (d.h. ohne

ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher

Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

 

  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

 

  • Fieber ab 38,5°C
  • oder akutem, unerwartet aufgetreten Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

  • Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der Kindertageseinrichtung zu beachten sind.
  • Treten während der Betreuung bei einem Kind Fieber und/oder Anzeichen ernsthafter

Krankheitssymptome auf, kann bis zu Abholung durch die Erziehungsberechtigten eine

Absonderung von der Gruppe notwendig werden. Ein betroffenes Kind sollte nur unter

Aufsicht separiert werden. Geeignete Schutzkleidung wie ein Mund-Nasen-Schutz          ( FFP 2  Maske)sollte in Abstimmung mit dem arbeitsmedizinischen Dienst vorgehalten und von der betreuenden Person getragen werden.

  • Alle Eltern erhalten ein Schaubild, an dem sie erkennen können, wie sie auf Krankheitssymptome der Kinder reagieren müssen.

 

https://www.mk.niedersachsen.de/download/158555/Erkaeltungssymptome_Darf_mein_Kind_in_die_KiTa_-_Hinweise_fuer_Eltern.pdf

 

  1. Dokumentation

Alle Mitarbeitenden sind über die Hygieneregeln informiert und belehrt. Die Belehrung ist mit Datum und Teilnehmer*innenliste dokumentiert.

ÜBER UNS

Unser Kindergarten blickt auf eine lange Tradtion zurück. Er wurde 1910 als sogenannte Warteschule gegründet. Mütter, die in ortsansässigen Betrieben arbeiteten, konnten ihre Kinder hier ganztägig betreuen lassen. 1951 übernahm die evangelische Kirchengemeinde die Trägerschaft des Kindergartens.

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