Anmeldung

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Kind im St. Johannis Kindergarten anzumelden, möchten wir Sie bitten untenstehendes Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Michaele Lorke abzugeben.

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Reduzierung der Kita Gebühren

Wie können die KiTa-Gebühren reduziert werden?
Möglichkeiten der Beitragsübernahme & Beitragsreduzierung

1. Reduzierung der Kita Gebühren
  • Laut § 8 der Satzung über Betrieb und Benutzung von Kindertagesstätten der Stadt Visselhövede, werden die Benutzungsgebürhen immer auf den Höchstbetrag festgesetzt.
  • Je nach Jahreseinkommen und Personen im Haushalt können die Gebühren auf Antrag heruntergestuft werden.
  • Den Antrag finden Sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsformular
  • Nachweise über Einkommen/Ausgaben
Was ist zu beachten?
  • Der Antrag ist frühstens ab dem Monat der Antragsstellung gültig.
  • Als Grundlage gilt das Jahreseinkommen vor 2 Jahren.
  • Bei starken Abweichungen (z.B. durch Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Krankheit, Trennung, o.Ä.) kann das aktuelle Einkommen berücksichtigt werden.
  • Die Reduzierung ist höchstens für ein KiTa-Jahr gültig und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
2. Übernahme der KiTa-Gebühren
Sie bekommen eine dieser Leistungen?
  • Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) nach SGB II
  • Grundsicherung (Sozialhilfe) nach SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Asylbewerberleitungen
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • ...
Oder haben Sie ein sehr geringes Einkommen?
Dann können die KiTa-gebühren ggf. ganz/teilweise durch das Jugendamt übernommen werden.
Wie können die Gebühren übernommen werden?
  • Sie müssen einen Antrag auf Übernahme der Gebühren beim Jugendamt in Rotenburg (Wümme) stellen.
  • Den Antrag finden Sie unter www.visselhoevede.de/kindergarten - Antrag Befreiung KiTa-Kosten beim Jugendamt
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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheide über Leistungen.
  • Bescheid über die KiTa-Gebühren.
*Bitte sagen Sie Frau Dauel Bescheid, wenn Sie diesen Antrag stellen!

3. Kosten der Mittagsverpflegung
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen werden.
Wie können die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen werden?
  • Sie müssen einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen.
  • Die geforderten Nachweise müssen eingereicht werden.
  • Hinweis: es sind unterschiedliche Stellen zuständig!
4. Abschließende Hinweise

Sie haben Probleme mit der Bezahlung der KiTa-Gebühren?

  • Wenden Sie sich an Frau Dauel (Kirchenamt Verden) oder Herrn Burfeindt (Jugendamt Rotenburg) und besprechen Sie Möglichkeiten der Beitragsreduzierung oder Beitragsübernahme.
Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Anträge. 
Wann?
  • Vor dem KiTa-Start.
  • Vor dem neuen Betreuungsjahr.
  • Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Leistung beantragen. 

ÜBER UNS

Unser Kindergarten blickt auf eine lange Tradtion zurück. Er wurde 1910 als sogenannte Warteschule gegründet. Mütter, die in ortsansässigen Betrieben arbeiteten, konnten ihre Kinder hier ganztägig betreuen lassen. 1951 übernahm die evangelische Kirchengemeinde die Trägerschaft des Kindergartens.

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22. Februar 2024
20. Oktober 2023