Anmeldung
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Kind im St. Johannis Kindergarten anzumelden, möchten wir Sie bitten untenstehendes Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Michaele Lorke abzugeben.
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Reduzierung der Kita Gebühren
Wie können die KiTa-Gebühren reduziert werden?
Möglichkeiten der Beitragsübernahme & Beitragsreduzierung
Möglichkeiten der Beitragsübernahme & Beitragsreduzierung
1. Reduzierung der Kita Gebühren
- Laut § 8 der Satzung über Betrieb und Benutzung von Kindertagesstätten der Stadt Visselhövede, werden die Benutzungsgebürhen immer auf den Höchstbetrag festgesetzt.
- Je nach Jahreseinkommen und Personen im Haushalt können die Gebühren auf Antrag heruntergestuft werden.
- Den Antrag finden Sie hier:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie bekommen eine dieser Leistungen?
Dann können die KiTa-gebühren ggf. ganz/teilweise durch das Jugendamt übernommen werden.
- Antragsformular
- Nachweise über Einkommen/Ausgaben
- Der Antrag ist frühstens ab dem Monat der Antragsstellung gültig.
- Als Grundlage gilt das Jahreseinkommen vor 2 Jahren.
- Bei starken Abweichungen (z.B. durch Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Krankheit, Trennung, o.Ä.) kann das aktuelle Einkommen berücksichtigt werden.
- Die Reduzierung ist höchstens für ein KiTa-Jahr gültig und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Sie bekommen eine dieser Leistungen?
- Grundsicherung (ehemals Bürgergeld) nach SGB II
- Grundsicherung (Sozialhilfe) nach SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Asylbewerberleitungen
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- ...
Dann können die KiTa-gebühren ggf. ganz/teilweise durch das Jugendamt übernommen werden.
Wie können die Gebühren übernommen werden?
- Sie müssen einen Antrag auf Übernahme der Gebühren beim Jugendamt in Rotenburg (Wümme) stellen.
- Den Antrag finden Sie unter www.visselhoevede.de/kindergarten - Antrag Befreiung KiTa-Kosten beim Jugendamt


Welche Unterlagen werden benötigt?
3. Kosten der Mittagsverpflegung
- Bescheide über Leistungen.
- Bescheid über die KiTa-Gebühren.
3. Kosten der Mittagsverpflegung
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen werden.
- Sie müssen einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen.
- Die geforderten Nachweise müssen eingereicht werden.
- Hinweis: es sind unterschiedliche Stellen zuständig!
4. Abschließende Hinweise
Sie haben Probleme mit der Bezahlung der KiTa-Gebühren?
Wann?
Sie haben Probleme mit der Bezahlung der KiTa-Gebühren?
- Wenden Sie sich an Frau Dauel (Kirchenamt Verden) oder Herrn Burfeindt (Jugendamt Rotenburg) und besprechen Sie Möglichkeiten der Beitragsreduzierung oder Beitragsübernahme.
Wann?
- Vor dem KiTa-Start.
- Vor dem neuen Betreuungsjahr.
- Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Leistung beantragen.

