für den Ev. Luth. St. Johannis Kindergarten Visselhövede
Wir bitten die Eltern, ihr Kind bis zum 31. Januar des gewünschten Aufnahmejahres zum Besuch des Ev. luth. St. Johannis Kindergartens anzumelden.
Grundsätze:
Bevorzugt aufgenommen werden:
- Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten. Diese Defizite können auf sozialem, sprachlichem oder intellektuellem Gebiet liegen.
- Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
- Kinder von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde
Nachrangig gelten folgende Kriterien:
Mutter/Vater alleinerziehend und berufstätig - bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers
beide Elternteile/Lebenspartner berufstätig bzw. arbeitssuchend
Geschwisterkind(er) ist zeitgleich im Kindergarten
Geschwisterkind(er) in Grundschule bis 2. Klasse
Wiederanmeldung/Absage im Vorjahr
Die höchste Punktzahl entscheidet über die Vergabe des gewünschten Kindergartenplatzes.
Sind mehr Kinder angemeldet, als aufgenommen werden können, erfolgt die Vergabe durch den Vergabeausschuss, der sich aus Mitgliedern des Vorstandes des Kindertagesstätten-verbandes, des Kirchenvorstandes, des Elternrates und der Kindergartenleitung zusammensetzt.
Bei gleichen Voraussetzungen (Punktzahl) entscheidet das Los über die Vergabe.
Da wir nur begrenzt Ganztagsplätze zur Verfügung haben, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Berufstätigkeit vorgelegt werden. Auch hier erfolgt die Vergabe durch den Vergabeausschuss. Bei gleichen Voraussetzungen (Punktzahl) entscheidet das Los.
Ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber ist in unserer Kindertagesstätte erhältlich oder steht hier zum Download bereit.
Kinder nach Vollendung des 1. Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich auf die Stadt Visselhövede mit den dazugehörigen Ortschaften als Wohnort, nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte.